Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

 

1.Angebot und Auftragsbestätigung

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Auftrag gilt erst als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt ist. Ergänzungen, Abänderungen und mündliche Abreden bedürfen zur Rechtsgültigkeit schriftlicher Bestätigung. Erteilte Aufträge sind unwiderruflich, es sei denn, dass wir der Aufhebung unter Vorbehalt von Schadensersatz schriftlich zustimmen oder die Aufträge werden von uns schriftlich annulliert.

 

2.Lieferfristen

Unsere Lieferfristen sind unverbindlich. Eine Haftung für irgendwelche Schäden bei Überschreitung und Verzug übernehmen wir nicht. Rücktritt vom Kauf ist deswegen nicht zulässig. Wir sind jedoch bemüht, die Lieferungen prompt, sorgfältig und rechtzeitig auszuführen.

 

3.Lieferschwierigkeiten

Betriebsstörungen, Betriebseinstellung, Import- und Exportschwierigkeiten, behördliche Maßnahmen und Fälle höherer Gewalt insbesondere auch Krieg, an dem Dänemark oder andere Produktionsländer der Materialien beteiligt sind, Verkehrssperren Arbeiteraufstände, Arbeitskräftemangel, Transportmange. Aussperrung, Rohmaterialmangel, Warenmangel, Feuerschäden, frühzeitiger Kälteeinbruch, ungewöhnlich starke Regenfälle, Schädlingsbefall, Ausbrüche von Pflanzenkrankheiten oder sonstige Störungen, die die Gewinnung oder den Transport der Ware in oder aus Forst- oder Gartenbaukulturen unter zumutbaren Bedingungen behindern oder wesentlich beeinträchtigen können, entbinden uns von der Lieferung. Es bleibt uns vorbehalten, die Lieferung nach unserer Wahl zu verschieben. Schadensersatzansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Kommen mehrere Sorten von einer Warenart zur Verladung, so müssen evtl. Abweichungen in den Mengen der bestellten Sorten hingenommen werden. Sollte eine Sorte nicht oder nicht genügend vorhanden sein so behalten wir uns vor, ähnliche Waren unter Berücksichtigung der Preisdifferenz zum versand zu bringen, Teillieferungen müssen angenommen werden, Schadensersatzansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

 

4.Preise

Unsere Preise gelten, wenn nichts anderes vereinbart, als freibleibend. Die abgegebenen Preise beruhen auf den jetzigen Kostenfaktoren. Erfahren diese bis zur Lieferung eine Änderung, behalten wir uns entsprechende Berichtigung unserer Preise vor. Für Liefermängel sind bis zum Gegenbeweis die Lieferscheine maßgebend. Unsere Preise verstehen sich ab vereinbarten Verladeort bzw. frei Empfangsort. Bei Verkäufen frachtfrei Empfangsort sind die eventuellen Frachtkosten vom Empfänger zu bezahlen und werden nach Vorlage von der Rechnung gekürzt. Nebenfrachtkosten, Wartegeld bei Empfänger, Rollgeld, Wiegegeld usw. gehen in allen Fällen zu Lasten des Empfängers. Die Ware läuft stets auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, auch wenn Frankolieferung vereinbart ist. Maßgebend für unsere Berechung sind die bei Abgang am Versandort ermittelten Mengen. Für diese Liefermengen sind die Lieferschein maßgebend.

 

5.Zahlungsbedingungen

Wenn nichts anders vereinbart, gelten unsere Zahlungsbedingungen netto Kasse bei Lieferung. Wird das Zahlungsziel überschritten, tritt ohne weiteres und ohne Verständigung Verzug ein. Wir behalten uns in diesem Falle die Berechnung derjenigen Kosten und Zinsen vor, welche die Banken für ungedeckte Kredite in Anrechnung bringen. Akzepte, Kundenwechsel und Schecks gelten erst mit ihrer Einlösung als Zahlungsmittel. Zahlungen an Dritte, an Vermittler oder Vertreter werden nur dann anerkannt, wenn sich diese Personen mit einer schriftlichen Inkassovollmacht des Lieferers ausweisen. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Rückbehaltung des Kaufpreises nicht berechtigt.

 

6.Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur effektiven Bezahlung unser Eigentum. Dies gilt auch für den Fall. dass die Ware be- oder verarbeitet ist. Die Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsbereich ist widerruflich gestattet. Wird die von uns gelieferte Ware, gleich in welchem Zustand veräußert, tritt der Käufer hiermit jetzt schon bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen die Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Unterbestellern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte Unterlagen auszuhändigen. Pfändungen der Ware oder der Forderungen sind uns sofort mitzuteilen. Die Ware darf nicht an Dritte verpfändet oder zur Sicherung übereignet werden, entsteht nach Vertragsabschluss begründeter Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers oder der Käufer hat zur Zeit der Lieferung seine früheren Verpflichtungen noch nicht erfüllt, so sind wir berechtig, an Stelle der vereinbarten Zahlungsbedingungen Vorauszahlung oder Sicherstellung des Kaufpreises zu verlangen und im Falle der Ablehnung die weiter Erfüllung zu verweigern. Auf dem Transport befindliche Ware kann zurückgerufen werden. Zum Nachweis begründeter Zweifel genügt eine nach unserer Entscheidung ungünstige Auskunft. Einkaufsbedingungen des Käufers haben keine Geltung, soweit sie von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichen, auch für den Fall, dass die ersteren gegenteilige Bestimmungen enthalten.

 

7. Gewähr

Alle Gefahren für zufällige Veränderungen oder Verschlechterungen der Waren gehen mit der Übergabe der Ware an den Spediteur auf den Käufer über, und zwar ohne Rücksicht auf die Vereinbarung darüber, welche Partei die Transport und Versicherungskosten trägt. Muster gelten als unverbindliches Anschauungsstück und sollen nur den ungefähren Typ der Ware kennzeichnen. Gewähr für Sortenechtheit wird nur bis zur Höhe der Fakturenwerte geleistet. Darüber hinausgehende Forderungen können nicht gestellt werden. Maß-, Gewicht- und Mengenangaben gelten als ungefähr. Abweichungen von 10% nach oben oder unten sind zulässig. Wenn unsere Abnehmer nicht Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, gelten die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches über den Kauf unter Kaufleuten vereinbart.

 

8.Mängelrügen

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware, sobald sie abladebereit steht, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel vor Beginn der Entladung oder sobald sie sichtbar werden, telegrafisch und mit Einschreibebrief anzuzeigen, Eine Rüge gilt als verspätet, wenn sie später als 24 Stunden nach Abladebereitschaft abgegangen ist. Mängelrügen können nur dann geltend gemacht werden, wenn die Rügen rechtzeitig erhoben und mit offiziellen Dokumenten /Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen) ordnungsgemäß belegt sind. Der Käufer verpflichtet sich notfalls fernmündlich den Verkäufer Gelegenheit zu geben an Ort und Stelle etwaige Reklamationen mit einem abschlussbevollmächtigten Vertreter des Käufers zu verhandeln. Ist eine Reklamation berechtigt und ordnungsgemäß belegt, kann der Käufer nach Wahl des Verkäufers nur folgende Rechte geltend machen:

a) Abhilfe und Beseitigung der festgestellten Mängel oder

b) Ersatzlieferung zu den ursprünglichen Bedingungen oder

c) Preisnachlass auf die Ware

Alle anderen Ansprüche des Käufers, insbesondere über den Kaufpreis hinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Verweigert der Käufer die Abnahme, erklärt er, die Ware oder eine Teilmenge nicht abnehmen zu wollen oder geht nicht innerhalb von 20 Stunden nach Aufgabe einer telegrafischen Aufforderung des Verkäufers bei ihm ein, so ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer die Ware am Verladeort zur Verfügung zu stellen. Der volle Rechnungsbetrag wird sofort fällig. Die Gefahr geht sofort auf den Käufer über. Der Verkäufer ist berechtigt, ohne Rückfrage die Ware auf Käufers oder eigene Rechnung frei zu verwerten. Er ist zur Verwertung nicht verpflichtet. Der Erfüllungsanspruch oder der volle Schadensersatzanspruch bleibt bestehen.

 

9.Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungs- Zahlungsort ist Ruhwinkel, Ortsteil Schönböken. Gerichtsstand ist Kiel.